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Pflegeleistungen

Die Leistungen der Pflege sind vom Gesetzgeber in zwei Bereichen des Sozialgesetzbuches definiert.

Leistungen der Pflegeversicherung sind zunächst in §36 SGB (Sozialgesetzbuch Elftes Buch) geregelt. Grundlage und Kostenträger ist die Pflegeversicherung.

Im Falle von Pflegeleistungen nach SGB V (Sozialgesetzbuch Fünftes Buch) ist die Krankenkasse zuständig und Kostenträger.
Die Diakoniestation Eschwege – Land gGmbH ist bei allen Kranken- und Pflegekassen zugelassen.

Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, bedarf es der vorherigen Pflegeeinstufung.

Da die finanziellen Mittel innerhalb eines Pflegegrades begrenzt sind, bedarf es einer genauen Planung und eines konkreten Kostenvoranschlags, um die Höhe der eventuell anfallenden Zuzahlungen einschätzen zu können.

Eine konkrete Pflegeberatung, möglichst zu Hause und von einer in der ambulanten Pflege erfahrenen Pflegefachkraft durchgeführt, ist die optimale Lösung, wenn es darum geht, den Pflegebedarf und Pflegeaufwand realistisch einschätzen zu können. Oft ist auch eine Beratung unmittelbar vor Pflegebeginn, z. B. noch im Krankenhaus, sehr sinnvoll, um einen möglichst reibungslosen Übergang in die Pflegesituation zu Hause zu ermöglichen.

Unsere Pflegedienstleitung und unsere Teamleitungen beraten Sie kompetent und gerne in allen Fragen der Pflege.